Hörgerätepreise:
Wann ist eine Zuzahlung / Eigenanteil für Ihr Hörgerät notwendig?
Eine der dringendsten Fragen ist für viele: Was kosten Hörgeräte und übernehmen Krankenkassen die Kosten? Wann wird eine Zuzahlung bzw. ein Eigenanteil fällig: Sie müssen ggf. die Mehrkosten tragen, wenn Sie sich für ein Hörgerät entscheiden, dass mehr als die veranschlagten Festbeträge kostet.
Hörgeräte zum Nulltarif sind möglich – jeder Hörsystemhersteller bietet von ganz einfach bis ganz hochwertig an. Wir arbeiten als unabhängiger Hörgeräteakustiker mit verschiedenen Markenherstellern zusammen und beraten Sie ausführlich. Daher müssen Sie in Sachen Qualität trotz eines festen Blicks auf die Kosten keine Kompromisse eingehen.
Eine verordnete Hörhilfe wird prinzipiell von der Krankenkasse bezahlt. Die von den Krankenkassen bezahlten Hörhilfen decken nur die Grundbedürfnisse an gutes Hören ab. Wenn Sie mehr Komfort oder eine bessere Technik wünschen, ist eine entsprechende Zuzahlung Ihrerseits notwendig – je nach gewünschter Leistung. Ist medizinisch begründet ein teureres Hörgerät erforderlich, so können die Krankenkassen nach oben von den Festbeträgen abweichen.
Sind Sie sich unsicher und haben Fragen rund um das Thema Hörgerät und Hörleistung? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Nutzen Sie ein eigenanteilsfreies Hörgerät, dann werden alle Reparaturen von der Krankenkasse übernommen (in der Regel für einen Wartungszeitraum von sechs Jahren). Haben Sie sich jedoch für ein eigenanteilspflichtiges Hörgerät entschieden, müssen Sie auch bei Reparaturen zuzahlen.